FAQ

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Wer kann sich bewerben?

Der MaNGo-Studiengang ist ein konsekutiver Master-Studiengang für Absolventinnen und Absolventen von Bachelor-Studiengängen mit mindestens 180 ECTS-Punkten

  • des Public und Nonprofit-Managements und der Öffentlichen BWL,
  • der Betriebswirtschaftslehre sowie
  • aller Studiengänge unter der Voraussetzung, dass Studien- und Prüfungsleistungen in BWL im Umfang von mindestens 20 ECTS (oder ersatzweise 16 SWS) nachgewiesen werden können.

Bewerber und Bewerberinnen sollten außerdem über gute Englischkenntnisse verfügen, die mindestens der Niveaustufe GER B2 entsprechen. Einschlägige Berufserfahrung oder Praktika im Nonprofit-Management bzw. im öffentlichen Sektor werden nicht vorausgesetzt, sind aber willkommen. An welcher Universität bzw. Hochschule Sie Ihren Bachelor-Abschluss erworben haben, spielt keine Rolle. Dies ist nur ein grober Überblick. Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte den Internetseiten zur Bewerbung an der HWR Berlin und der Zugangs- und Zulassungsordnung.

Wie groß sind die Chancen, einen Studienplatz zu erhalten?

Es werden 40 Studienplätze jeweils zum Wintersemester vergeben. Die Bewerbungen übersteigen die Zahl i.d.R. um das Drei- bis Vierfache. Jedoch erfüllen bei weitem nicht alle Bewerbungen die formalen Voraussetzungen, und nicht jeder Bewerber bzw. jede Bewerberin tritt nach erfolgreicher Bewerbung den Studienplatz auch tatsächlich an. Es gibt daher eventuell ein Nachrückverfahren. Wenn Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, sind die Chancen auf Zulassung als gut zu bezeichnen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens wird nach den objektiven Kriterien der Zugangs- und Zulassungsordnung ein Punktwert vergeben, welcher über die Studienplatzvergabe entscheidet. Mit einer überdurchschnittlichen Abschlussnote im Bachelorzeugnis (am stärksten gewichtetes Auswahlkriterium) sind die Chancen auf Zulassung sehr gut. 20% der Studienplätze werden zudem nach Wartezeit vergeben.

Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz erhalte?

Die Zulassungskommission und das zuständige Masterbüro HWR Berlin sind um eine schnellstmögliche Bearbeitung der Bewerbungen bemüht. Die Zulassungsbescheide werden jeweils voraussichtlich gegen Mitte August per E-Mail versandt. Bitte beachten Sie, dass Rückfragen und Bescheide an die E-Mail-Adresse verschickt wird, die Sie bei Ihren Bewerbungs-Stammdaten eingetragen haben. Stellen Sie sicher, dass an diese Adresse gerichtete E-Mails Sie auch erreichen.  Sollte es ein Nachrückverfahren geben, so werden die Zulassungsbescheide der Nachrückung gegen Mitte September verschickt.

Ich bin oder war ehrenamtlich engagiert. Wird dies im Auswahlverfahren positiv berücksichtigt?

Dies zeichnet Sie persönlich aus und ist sicherlich eine gute Erfahrungsquelle, welche Ihnen beim Studieren zu Gute kommen wird. Es ist jedoch kein Auswahlkriterium, das in der Zulassungsordnung festgeschrieben ist, weil dies nur schwierig zu überprüfen und qualitativ zu vergleichen ist. Dies könnte aber ein relevanter Punkt für Ihr Motivationsschreiben sein.

Ich verfüge bereits über Berufserfahrung im Nonprofit-Sektor und/oder öffentlichen Sektor. Welche Auswirkungen hat dies im Auswahlverfahren?

Weil MaNGo ein konsekutiver und kein weiterbildender Studiengang ist, sollen Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Bachelor-Studiums, welche gerade ihren Abschluss erworben haben, nicht benachteiligt werden. Daher spielt dies ähnlich wie beim ehrenamtlichen Engagement keine Rolle im Auswahlverfahren. Berufserfahrene sind im Studiengang sehr willkommen und werden mit Studienabsolventen bei den Zulassungschancen gleichgestellt. Ihre einschlägige Berufserfahrung könnte aber auch ein relevanter Punkt für Ihr Motivationsschreiben sein.

Ich bin mir nicht sicher, ob mein Bachelorabschluss tatsächlich 20 ECTS-Punkte in betriebswirtschaftlichen Fächern beinhaltet. Was ist zu tun?

Die Entscheidung über die Anerkennung und Einstufung als „BWL-Fach“ Ihrer absolvierten Module trifft die Zulassungskommission des Studiengangs MaNGo im Rahmen des Auswahlverfahrens. Grundsätzlich können Sie sich bewerben. Haben Sie aber bitte Verständnis, dass wir nicht im Vorgriff auf die Entscheidung der Zulassungskommission eine individuelle Vorprüfung der Anerkennung vornehmen können. Als einschlägig werden Module der BWL und des Public und Nonprofit-Managements anerkannt, nicht jedoch VWL-Module oder propädeutische Fächer wie Statistik oder Mathematik. BWL-Fächer sind z.B. Grundlagen der BWL, Finanz- und Rechnungswesen, Marketing, Personalmanagement, Organisation, Controlling, Investition und Finanzierung, Buchführung und Bilanzierung.  Beachten Sie die zu erbringenden Nachweise [PDF] in Form der tabellarischen Übersicht und kopierten Modulbeschreibungen. Wenn diese Nachweise und Informationen nicht vorliegen, müssen Sie damit rechnen, dass die Zulassungskommission Ihren Zulassungsantrag im Zweifel ablehnt.

Ich bin mir sicher, dass mir noch einige der geforderten 20 ECTS-Punkte in betriebswirtschaftlichen Fächern fehlen. Macht es trotzdem Sinn, mich zu bewerben?

Grundsätzlich müssen die 20 ECTS-Punkte bereits zum Bewerbungstermin oder spätestens bis zur Sitzung der Zulassungskommission auch nachgewiesen werden. Die Möglichkeit einer „vorläufigen Zulassung“ bezieht sich gem. Zulassungsordnung nicht auf den gesonderten Nachweis der Mindestzahl von BWL-ECTS-Punkten, sondern explizit auf das Bachelorstudium insgesamt, das bis zum Beginn des Masterstudiums abgeschlossen sein muss (§ 9). Nachgereichte Nachweise über Studien- und Prüfungsleistungen in BWL (zur Erfüllung der Mindestzahl von 20 ECTS-Punkten) begründen keinen Anspruch auf einen Studienplatz!

Die Zulassungskommission entscheidet zum Zeitpunkt der Kommissionssitzung auf Basis der vorliegenden Bewerbungsdokumente über die Vergabe der Studienplätze im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten.  Wenn Ihnen bis Ende Juli nicht mehr als 10 nachgewiesene ECTS in BWL-Fächern fehlen, der Nachweis der noch fehlenden ECTS-Punkte spätestens bis zum Start des MaNGo-Studiums zu erwarten und es Ihnen sehr wichtig ist, MaNGo zu studieren, dann können Sie durchaus eine Bewerbung wagen. Ob ersatzweise mindestens 16 der SWS BWL-Fächer nachgewiesen werden können, wird nur dann geprüft, wenn keine ECTS-Angaben vorliegen. Es gibt also keine „Günstigkeitsprüfung“. Ob solche Bewerbungen dann nach Maßgabe ggf. noch verfügbarer Studienplatzkapazitäten unter Auflagen berücksichtigt werden können, entscheidet die Zulassungskommission. Beachten Sie die zu erbringenden Nachweise [PDF] in Form der tabellarischen Übersicht und kopierten Modulbeschreibungen.

Ich möchte zukünftig MaNGo studieren, weiß aber schon jetzt, dass ich bis zu meinem Bachelorabschluss die geforderten 20 ECTS-Punkte in betriebswirtschaftlichen Fächern nicht erlangen werde. Kann ich das vorausschauend kompensieren?

Ja, dies empfiehlt sich sogar ausdrücklich. Erkundigen Sie sich an Ihrer Hochschule bzw. Universität, ob Sie auf freiwilliger Basis zusätzliche Module mit BWL- oder Public und Nonprofit-Management-Inhalten absolvieren können, welche Sie später mit Leistungsnachweisen bei Ihrer Bewerbung für den MaNGo-Studiengang einreichen können. Beachten Sie die zu erbringenden Nachweise [PDF] in Form der tabellarischen Übersicht und kopierten Modulbeschreibungen. 

Ich habe im Internet verschiedene Fassungen von Zulassungs- und Auswahlordnungen gefunden. Welches Dokument gilt für mich?

Für alle Zulassungen ab dem Wintersemester 2020/21 gilt die Zugangs- und Zulassungsordnung vom 8. Januar 2020.